Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  • I. Allgemeines – Geltungsbereich
  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen-gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen berufli-chen Tätigkeit handeln.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  5. Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, ist neben der Schriftform stets die Textform zulässig.
  • II. Vertragsschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben – soweit zumutbar – vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.
  4. Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen stets unserer Bestätigung in Schriftform, per Telefax oder eMail.
  5. Sofern statische Berechnungen und/oder Konstruktionszeichnungen zu unserem Leistungsumfang gehören obliegt dessen ungeachtet das Einreichen dieser Unterlagen zur Prüfung und zur Zahlung aller damit verbundenen Kosten dem Kunden.
  6. Technische Änderungen, die durch die Neufassung oder Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, die Umstellung des Produktionsablaufes, die Detailüberarbeitung der Bauten oder durch Auflagen des Prüfstatikers bedingt sind, bleiben vorbehalten.
  7. Wir sind berechtigt, Leistungen auch durch Subunternehmer durchführen zu lassen.
  8. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  9. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren/unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  10. Bei Vertragsschluss mit Unternehmern ist die Anwendbarkeit des § 312e I Nr. 1-3 BGB ausgeschlossen.
  11. Sofern der Kunde, gleich ob Verbraucher oder Unternehmer die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext bei uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
     
  • III. Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  3. Der Kunde ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns insoweit entstandenen Ausfall.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, so ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmerkunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder im Fall des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bei Insolvenz hat der Unternehmer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, die Schuldner über die Abtretung zu informieren sowie alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen.
  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
  8. Werkzeuge, Zeichnungen, Unterlagen, Pläne bleiben vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – gleich für wen hergestellt – stets unser Eigentum, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind stets auf Verlangen herauszugeben.
     
  • IV. Widerrufs- und Rückgaberecht (gültig nur für Verbraucher) Beginn der Widerrufsbelehrung
  1. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sachewiderrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform
  2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: DIE GLASBAUMEISTER HENRIK SYRING Söderblomstraße 27, 72762 Reutlingen Tel. 07121/334626 – Telefax 07121/334624 –eMail: werkstatt@dieglasbaumeister.de
  3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Verbraucher uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
  4. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.
  5. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  6. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder er diese selbst veranlasst hat. Ende der Widerrufsbelehrung
  7. Das Widerrufsrecht entsprechend Ziff. IV. 1.-6. besteht gemäß § 312 IV Nr. 1 BGB nicht, wenn wir die Waren nach Vorgaben und Spezifikationen des Kunden angefertigt haben oder die Waren auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
     
  • V. Preise/Zahlung
  1. Alle angebotenen Preise sind bindend, gelten nur in der angegebenen Menge und verstehen sich ab Werk inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten.
  2. In den Angebotspreisen nicht enthalten und besonders zu vergüten sind alle Sonderleistungen, durch nachträgliche Änderungen der Baupläne/Konstruktionspläne, über den ausdrücklichen Angebotsumfang hinausgehende bauseitige Ansprüche und Neufassungen/Änderungen aufgrund gesetzlicher und behördlicher Auflagen und Bestimmungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme.
  3. Dem Verbraucher entstehen bei Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln außer den üblichen Verbindungs-entgelten keine zusätzlichen Kosten.
  4. Wir behalten uns vor, für alle durch Bundes- oder Landesgesetz erhobenen Abgaben durch die die Ware verteuert wird, einen entsprechenden Aufpreis zu berechnen, wobei dem Kunden aus diesem Grund ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag nicht zusteht.
  5. Rechnungen sind, nach Erhalt der Ware oder Fertigstellung der Arbeiten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
  6. Ist der Kunde Unternehmer, hat er während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, der Verbraucher in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  7. Zahlungseingänge werden auf die älteste Forderung angerechnet. Schecks werden nur vorbehaltlich der Einlösung und nur erfüllungshalber angenommen; eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht nicht.
  8. Rechte des Kunden zur Aufrechnung sowie ein Zurückbehaltungsrecht an der Zahlung bestehen nur, wenn seine Gegenan-sprüche rechtskräftig festgestellt, auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder durch uns anerkannt wurden.
  9. Für Auslandslieferungen bleiben gesonderte Zahlungsbedingungen vorbehalten.
  10. Bei wesentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, insbesondere im Fall der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen. Gerät der Kunde mit (Teil)Zahlungen aufgrund (drohender) Zahlungs-unfähigkeit in Rückstand, sind wir berechtigt, evtl. weitere Lieferungen oder Arbeiten bis zur Zahlung der offenen Forderung zurückzuhalten. Die Abnahmepflicht des Kunden bleibt bestehen.
  11. Wir behalten uns Preisänderungen vor, falls Lieferung oder Leistung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen und sich bis zur Ausführung des Auftrages Rohstoffpreise, Preis von Vorlieferanten, Löhne, Transportkosten, Steuersätze oder sonstige nicht voraussehbare Kosten mit Auswirkung auf die Kalkulation ändern. Die Preisanpassung wird auf Wunsch des Kunden aufgeschlüsselt nachgewiesen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, eine angemessene Erhöhung der in den Angeboten enthaltenen Preisen vorzunehmen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle von den Angaben in den Kalkula-tionsunterlagen abweichen. Preisänderungen nach dieser Bestimmung berechtigen den Kunden nicht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder den Rücktritt vom Vertrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – zu erklären.
  12. Überschreitet die vereinbarte Auftragssumme den Bruttobetrag von 10.000 €, ist der Kunde auf unser Verlangen hin und gegen Vorlage einer Erfüllungsbürgschaft einer deutschen Groß-/Genossenschaftsbank verpflichtet, Vorauszahlungen in Höhe der in der Erfüllungsbürgschaft verbürgten Summe zu leisten. Vorauszahlungen sind erst auf die aus der Schlussrechnung fälligen Zahlungen anzurechnen.
  13. Kleinteile oder Zubehör werden ausschließlich per Nachnahme oder gegen Vorkasse brutto geliefert.
  14. Bei neu entstandenen Geschäftsbeziehungen behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Ist Teilzahlung vereinbart und bleibt der Kunde mit einem Betrag von mehr als 10 % des noch offenen Kaufpreises/Werklohns im Rückstand, so wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  15. Bei kundenspezifischen Produkten (Sonderanfertigungen) oder Varianten derselben haben wir grundsätzlich ein Recht auf Anzahlung in Höhe von zwei Dritteln des vereinbarten Gesamtpreises, zahlbar spätestens 3 Wochen vor Lieferung bzw. Aufnahme der Arbeiten.
  16. Wir sind berechtigt, jederzeit nach Vertragsabschluss vom Kunden Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen. Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft einer deutschen Groß-/ Genossenschaftsbank oder eines Kreditversicherers geleistet werden. Wir haben die Wahl unter den verschienen Arten der Sicherheit; wir können auch verlangen, dass eine Sicherheit durch eine andere ersetzt wird.
  • VI. Kostenvoranschlag/Vorarbeiten
  1. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen kostenpflichtigen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoff im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
  2. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund gesonderter Vereinbarung vergütungspflichtig.
  3. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages um maximal 10%, ansonsten nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.
  • VI. Versand/Lieferung/Gefahrübergang/Verpackung
  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausfüh-rung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Abschluss von Transportversicherungen erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – ausschließlich durch den Kunden.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  4. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
  5. Ohne bestimmte Weisung erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung. Durch Teillieferung erwachsende Kosten trägt der Kunde.
  6. Lieferungen ohne Montage frei Bau- oder Verwendungsstelle erfolgen ohne Abladen durch uns. In diesem Fall hat die Entladezeit dem Lieferumfang entsprechend angemessen kurz zu sein.
  7. Bei Lieferungen ohne Montage beginnt mangels anderer Vereinbarung die Lieferfrist mit dem Zeitpunkt an welchem über alle Punkte des Vertrages Klarheit besteht.
  8. Lieferfristen sind – soweit nicht ausdrücklich bestimmt – stets unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden erst nach Ablauf einer vorher schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle einer Anzahlung und Teillieferungen kann die Anzahlung erst mit der letzten Rate verrechnet werden.
     
  • VII. Abnahme
  1. Für Kleinteile, Fremdprodukte, Handelsware und Zubehör findet eine förmliche Abnahme nicht statt.
  2. Bei Lieferungen und Montage findet eine förmliche Abnahme statt, wenn dies von einer der Vertragsparteien innerhalb von 3 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung verlangt wird. Bei jeglicher Art von Inbetriebnahme oder Beginn der Nutzung gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 7 Werktagen nach Beginn der Benutzung oder Inbetriebnahme als erfolgt.
  3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 640 BGB.
  • VIII. Gewährleistung
  1. Ist der Kunde Unternehmerleisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Nachbesserung tragen wir alle zu deren Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegen-stand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu verbringen ist.
  2. Leichte Farbdifferenzen innerhalb der gelieferten und eingebauten Ware stellen keinen Mangel dar. Die durch Trocknungsvorgänge hervorgerufene Schrumpfung von Hölzern bzw. die damit verbundene Bildung von Ritzen und Lücken ist von Natur unvermeidbar und stellt keinen Mangel dar.
  3. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet.
  4. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen, sind im Rahmen der branchenübli-chen Toleranzen zulässig.
  5. Keinen Reklamationsgrund stellen beispielweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar: - Differenzerscheinungen bei Mehrschieben-Isolierglas - unauffällige optische Erscheinungen - farbige Spiegelungen (Interferenzen) - optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag) - Verzerrung des äußeren Spiegelbildes ("Doppelscheibeneffekt") bei Isoliergläsern - Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern - Doppelscheibeneffekt durch barometrische Druckverhältnisse - Kondensation auf den Außenflächen bei Mehrscheiben-Isolierglas - Lüfteinschlüsse, Blasen, Kratzer, Schliere, Farbabweichungen und Trübungen bei Ornament - und Antikgläsern - Anisotropien (Irisation) bei Einscheiben-Sicherheitsglas - Optische Erscheinung bei Isolierglas und bei vorgespanntem Glas - Klappergeräusche bei Sprossen (durch Umgebungseinflüsse, sowie durch Erschütterungen oder manuell angeregte Schwingungen können zeitweilig bei Sprossen Klappergeräusche entstehen.
  6. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  7. Ist der Kunde Unternehmer muss er uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  8. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Mängelhaftungsansprüche zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei von uns zu vertretender Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststel-lung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  9. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Rücktritt ist für geringfügige Mängel ausgeschlossen.
  10. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  11. Für Unternehmer verjähren beim Kaufvertrag Mängelansprüche in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei Kaufvertrag zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher und Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Lieferanten den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 6 bzw. 7. dieser Bestimmung).
  12. Rechte des Kunden beim Werkvertrag wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Überwachungs- und Planungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von dem Lieferanten zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  13. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung oder das Angebot des Lieferanten als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben beim Unternehmerkunden keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  14. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entspricht.
  15. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Evtl. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  • IX. vorzeitige Vertragskündigung
    Für den Fall der vorzeitigen Vertragskündigung auf Seiten des Kunden gem. § 649 BGB steht uns ein Anspruch auf die gesamte vereinbarte Vertragssumme zu, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Soweit der Kunde im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser Anteil mit 40% der Vergütung für die von uns noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die erzielte Einsparung geringer als 40% der Auftragssumme ist.
     
  • IX. Haftungsbeschränkungen
  1. Bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Lieferanten zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. X. Schlussbestimmungen 1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Reutlingen. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließli-cher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Reutlingen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Ge-richtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  4. Höhere Gewalt bei uns oder einem unserer Vorlieferanten, z.B. Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere Maschinendefekt, Streik, Arbeitseinstellung, Aussperrung, unverschuldete Mängel an den zur Herstellung erforderlichen Rohstoffen und alle sonstigen hier nicht aufgeführten unverschuldeten Umstände, die uns und unseren Vorlieferanten an der rechtzeitigen, sachgemäßen Ausführung hindern, berechtigen uns nach unserer Wahl, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zu beenden oder auszusetzen. Bei Überschreitungen von Lieferzeiten bleibt der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
     
    Reutlingen, den 30.05.2011
Kontakt
  • DIEGLASBAUMEISTER
  • Friedrich-Naumann Str. 6
  • 72762 Reutlingen
Ihr Glasbaumeister aus der Region Reutlingen/Tübingen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Wie schon unser Name sagt finden Sie bei uns alles was mit Glas und Bau zu tun hat. Bei uns bekommen Sie Bauelemente sowie Wohnglas mit kompetenter Beratung und fachgerechter Montage aus einer Hand. Wir bieten Ihnen Bauelemente rund ums Haus. Unser Anspruch ist es, nach Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten individuelle Lösungen zu finden, ob im Neubau oder in der Renovierung.

Menü